Das richtige Produkt zur Preisfindung bei Kauf- oder Verkauf, familiärer Erbschaftsangelegenheiten oder Ehescheidung/Trennung.
Vollgutachten nach § 194 BauGB und § 16 PfandBG
Sie erhalten eine Verkehrswertermittlung gem. §194BauGB, bzw. §16 PfandBG in Form eines hochwertigen und anerkannten Verkehrswertgutachtens.
Hierbei handelt es sich um eine reine Werteinschätzung anhand vorliegender Fotos und Unterlagen, es findet keine Besichtigung statt.
Plausibilisierung von Fremdgutachten
Hierbei erfolgt die Überprüfung von Gutachten einer Gegenpartei, welches Ihnen bei einer Auseinandersetzung vorgelegt wurde.
Gutachten über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer einer Immobilie.
Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Das richtige Produkt zur Preisfindung bei Kauf- oder Verkauf, familiärer Erbschaftsangelegenheiten oder Ehescheidung/Trennung. Das Kurzgutachten beinhaltet immer eine Ortsbesichtigung und ist das richtige Produkt, wenn Sie das Gutachten nicht bei Gericht oder Finanzamt vorlegen müssen. Sie erhalten eine unabhängige und fundierte Wertermittlung, die den Wert der Immobilie nachvollziehbar darlegt.
Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie ein aussagekräftiges Marktwertgutachten in verkürzter Form z.B. für:
Sie erhalten eine Verkehrswertermittlung gem. §194BauGB, bzw. §16 PfandBG in Form eines hochwertigen und anerkannten Verkehrswertgutachtens, dies beinhaltet die Dokumentation und Bewertung der im Ortstermin gemachten Feststellungen. Das Gutachten wird rechtssicher erstellt und wird von Gerichten und Behörden anerkannt. Die beste Wahl, wenn das Gutachten offiziell anerkannt sein muss, oder im Streitfall helfen soll, wie z.B bei Ehescheidungen oder strittigen Erbschaftsangelegenheiten.
Ein Vollgutachten wird immer bei Immobilien erstellt, wenn der Ertrag im Vordergrund steht, z.B. bei:
Bei gewerblichen Objekten erhalten Sie auf Anfrage ein Festpreisangebot.
Unverbindlich anfragen