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Sachverständigenbüro Dühr

ERFAHRUNG - KOMPETENZ - ZUVERLÄSSIGKEIT
Ihre Werte in guten Händen

Unser Tätigkeitsfeld

Kurzgutachten

Das richtige Produkt zur Preisfindung bei Kauf- oder Verkauf, familiärer Erbschaftsangelegenheiten oder Ehescheidung/Trennung.

Vollgutachten nach § 194 BauGB und § 16 PfandBG

Sie erhalten eine Verkehrswertermittlung gem. §194BauGB, bzw. §16 PfandBG in Form eines hochwertigen und anerkannten Verkehrswertgutachtens.

Wertexpertise

Hierbei handelt es sich um eine reine Werteinschätzung anhand vorliegender Fotos und Unterlagen, es findet keine Besichtigung statt.

Plausibilisierung von Fremdgutachten

Hierbei erfolgt die Überprüfung von Gutachten einer Gegenpartei, welches Ihnen bei einer Auseinandersetzung vorgelegt wurde.

Restnutzungsdauergutachten

Gutachten über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer einer Immobilie.
Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Kosten

Festpreis im Großraum Rhein-Main

Kurzgutachten

Das richtige Produkt zur Preisfindung bei Kauf- oder Verkauf, familiärer Erbschaftsangelegenheiten oder Ehescheidung/Trennung. Das Kurzgutachten beinhaltet immer eine Ortsbesichtigung und ist das richtige Produkt, wenn Sie das Gutachten nicht bei Gericht oder Finanzamt vorlegen müssen. Sie erhalten eine unabhängige und fundierte Wertermittlung, die den Wert der Immobilie nachvollziehbar darlegt.

Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie ein aussagekräftiges Marktwertgutachten in verkürzter Form z.B. für:

  • den geplanten Verkauf/Kauf einer Immobilie, denn Sie möchten Ihre Immobilie nicht unter dem Marktpreis verkaufen, oder über dem Marktpreis kaufen.
  • eine vorgezogene Erbauseinandersetzung, damit Ihre Kinder gleich gehalten werden können.
  • Sie möchten einfach mal den Wert Ihrer Immobilie erfahren
  • Sie benötigen den Wert für das Nachlassgericht, um einen Erbschein zu beantragen
  • Sie benötigen eine Vermögensaufstellung für Ihre Bank oder für den Steuerberater
990 € Unverbindlich anfragen

Vollgutachten

Sie erhalten eine Verkehrswertermittlung gem. §194BauGB, bzw. §16 PfandBG in Form eines hochwertigen und anerkannten Verkehrswertgutachtens, dies beinhaltet die Dokumentation und Bewertung der im Ortstermin gemachten Feststellungen. Das Gutachten wird rechtssicher erstellt und wird von Gerichten und Behörden anerkannt. Die beste Wahl, wenn das Gutachten offiziell anerkannt sein muss, oder im Streitfall helfen soll, wie z.B bei Ehescheidungen oder strittigen Erbschaftsangelegenheiten.

Ein Vollgutachten wird immer bei Immobilien erstellt, wenn der Ertrag im Vordergrund steht, z.B. bei:

  • Gemischt genutzten Objekten (Wohneinheiten mit Geschäftsräumen)
  • Mehrfamilienhäusern
  • Gewerblichen Objekten (zur Firmenbewertung)
2.100 € (EFH/ZFH/ETW) 2.900 € (MFH bis 6 WE) 3.600 € (MFH ab 7 WE)

Bei gewerblichen Objekten erhalten Sie auf Anfrage ein Festpreisangebot.

Unverbindlich anfragen

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